Tagungsband zur 1. WPN erschienen

Pünktlich vor der 2. WPN konnte der Tagungsband zur 1. Wirtschaftsprivatrechtlichen Nachwuchstagung im Verlag Österreich erscheinen.

Unter diesem Link können Sie das Buch erwerben bzw. über die elektronische Bibliothek des Verlag Österreichs einsehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

2. Wirtschaftsprivatrechtliche Nachwuchstagung 2024

­"Markt als Paradigma"

Die Idee des Marktes liegt dem Wirtschaftsprivatrecht und seinen rechtlichen Institutionen zugrunde. Der Markt ist dabei nicht nur der Ort, an dem Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Vielmehr lässt er sich als der konzeptionelle Schlüssel für das marktrelevante Handeln von Wirtschaftssubjekten verstehen. Das Wirtschaftsprivatrecht liefert hierfür den normativen Rahmen.

Das objektive Marktparadigma bestimmt die regulatorischen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Tätigkeit. Das subjektive Marktparadigma stellt demgegenüber sicher, dass die Marktakteure einem bestimmten Verhaltensstandard entsprechen.

Allerdings ist zu beobachten, dass das Marktparadigma im Wirtschaftsprivatrecht zunehmender Kritik ausgesetzt ist. Besteht die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels hin zu mehr Regulierung? Oder ist es vorzugswürdig, sich auf die Idee des Marktes als Entdeckungsverfahren für effiziente Lösungen sozialer Probleme zurückzubesinnen?


Die 2. Wirtschaftsprivatrechtliche Nachwuchstagung möchte sich diesen Fragen nähern. Die Veranstaltung bietet Doktorand:innen und Habilitand:innen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt eine Plattform, ihre Forschung vor einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und sich persönlich mit Nachwuchswissenschaftler:innen aus dem deutschsprachigen Raum auszutauschen.


 

 

 

 

1. Wirtschaftsprivatrechtliche Nachwuchstagung 2023

"Wirtschaft und Methode"

Das Wirtschaftsprivatrecht lässt sich als ein Sonderprivatrecht verstehen, das auf die spezifischen Bedürfnisse des Marktes und der in ihm handelnden professionellen Akteure antwortet. Es ist Kristallisationspunkt von Marktkräften an sich und ihrer Regulierung im öffentlich-rechtlichen Mehrebenensystem.  

Der echtzeitige Markt- und Entscheidungsbezug des Wirtschaftsprivatrechts bedingt, dass es im besonderen Maße um rechtssichere Vorhersehbarkeit und effektive Durchsetzung bemüht ist. Die juristische Methodenlehre bildet die hermeneutische Umsetzung dieses Bestrebens.  Denn sie zielt nicht allein auf die nachvollziehbare Darstellung juristischen Denkens und Begründens ab, sondern soll zugleich den abstrakten Ordnungsrahmen “Recht” ex ante konkretisieren.  

Über den besonders großen Stellenwert der Methode im Wirtschaftsprivatrecht hinaus erfordert sein Gegenstand auch methodische Besonderheiten.​ ​Im Zentrum stehen vor allem die ökonomische Analyse des Rechts, die Rechtstatsachenforschung und die Frage, ob und wie die Wirtschaftsnähe der Sachverhalte auf die klassischen “canones” der juristischen Interpretationslehre einwirken.